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Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Die Achtung der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter ist in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschrieben:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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Im Zeitraum 1945-1975 wurden in der BRD und der frueheren DDR Kinder in sogenannten Erziehungsheimenund Jugendwerkhoefen interniert.Diese wurden sowohl vom Staat als auch von den Kirchen unterhalten.
Wie in der Zwischenzeit bewiesen handelte es sich um Kinderzwangsanstalten, oder auch bekannt als Kinder Terrormühlen.
Hier wurden deutsche Kinder systematischem Psychoterror, Prügelstrafen jeglicher Art, Zwangsarbeit, sexuellem Missbrauch unterzogen.
Für diese Generationen gab es keine Menschenwürde, daher auch kein Grundgesetz.
Sie waren Knechte der Kirchen und des Staates. Die Mehrheit bekam keine Schulbildung, musten aber als Kinder, härter arbeiten als die Knechte der Pharaonen.
Wer nicht wollte wurde systematisch seines eigenen Willens beraubt und wurde unter unendlichen Schmerzen von Leibe und Seele, gefügig gemacht und somit geschädigt für den Rest seines Lebens.
Lieber Leser, auch ich war einer dieser Kinder, welcher von diesen Erziehungsmethoden betroffen ist.
Der Missbrauch, die Demütigungen, die Prügel hörten nie auf, es war fürwahr, die Hölle auf Erden und alles verfolgt mich bis zum heutigen Tage.
Ich lade Sie ein meine Geschichte zu lesen, es wird Ihnen einen kleinen Einblick dessen geben, wie meine Kindheit und mein Leben, verschrieben von Vater Staat, aussah.
Ich danke Ihnen für Ihren Besuch.
Herzlichst,
Irmgard
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